Diese Regeln gelten zwischen LLC "Hosting Ukraine" und der Administrator der Domain, dessen Registrar die angegebene Organisation ist.
Annahmedatum: 26. August 1999
Genehmigung der Umsetzungsdokumente: 24. Oktober 1999
Dieses Dokument wurde nur zu Informationszwecken in mehrere Sprachen übersetzt. Der ursprüngliche und authentische Text des Dokuments (in englischer Sprache) ist zu finden unter: http://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm
Anmerkungen.
- Diese Strategie ist bis heute gültig. Für eine Liste der Änderungen siehe S. www.icann.org/udrp/udrp-schedule.htm
- Diese Richtlinie gilt für alle von ICANN akkreditierten Registrare. Es wird auch von einigen Länder-Top-Level-Domain-Managern verwendet (z. B. .nu, .tv, .ws).
- Diese Richtlinie regelt die Beziehung zwischen dem Registrar (oder einer anderen verantwortlichen Person im Fall einer Top-Level-Domain eines Landes) und dem Verbraucher (Eigentümer oder Registrar des Domainnamens). In dieser Strategie der Erwähnung "wir" und "unser" gehören dem Registrar "Sie" und "Ihre" - an den Eigentümer des Domainnamens
Einheitliche Grundsätze zur Beilegung von Streitigkeiten um Domainnamen
(Angenommen von ICANN am 24. Oktober 1999)
1. Zielsetzungen. Uniform Domain Name Dispute Resolution Principles (im Folgenden "Prinzipien"), angenommen von der Internet Corporation für zugewiesene Namen und Adressen ("ICANN"), in der Registrierungsvereinbarung enthalten sind, legen sie die Bedingungen für Streitigkeiten zwischen Ihnen und Dritten außer uns (der Registrierstelle) bezüglich der Registrierung und Nutzung eines auf Ihren Namen registrierten Internet-Domänennamens durch Sie fest. Die in Absatz 4 der Grundsätze beschriebenen Verfahren werden gemäß den Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy Rules (Verfahrensregeln) durchgeführt, die unter https://www.icann.org/resources/pages/udrp-rules-2015-03- verfügbar sind. 12-de, sowie im Rahmen der zusätzlichen Regeln des Dienstleisters zur Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten.
2. Ihre Bewerbung. Indem Sie die Registrierung eines Domainnamens beantragen oder uns wegen eines Support- oder Verlängerungsservices für die Registrierung von Domainnamen kontaktieren, garantieren Sie, dass (a) die in der Registrierungsvereinbarung bereitgestellten Informationen vollständig und richtig sind; (b) Sie keine Kenntnis davon haben, dass die Registrierung dieses Domainnamens die Rechte Dritter verletzt oder anderweitig verletzt; (c) wenn Sie einen Domainnamen registrieren, verfolgen Sie keine illegalen Zwecke; (d) Sie werden den Domainnamen nicht unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verwenden. Ob eine Domänennamenregistrierung eine Verletzung oder Verletzung der Rechte einer anderen Person darstellt, liegt ganz bei Ihnen und auf Ihr eigenes Risiko.
3. Stornierung, Übertragung und Änderung. Wir werden die Registrierung stornieren, auf eine andere Person übertragen und alle anderen Änderungen unter den folgenden Bedingungen vornehmen:
a. gemäß den Bestimmungen von Absatz 8 nach Erhalt eines schriftlichen oder ordnungsgemäß ausgefüllten elektronischen Antrags von Ihnen oder Ihrem bevollmächtigten Vertreter, der Sie anweist, eine solche Maßnahme zu ergreifen;
b. nach Erhalt einer Anordnung eines Gerichts oder Schiedsgerichts und / oder nach Aufforderung der zuständigen Behörden, solche Maßnahmen zu ergreifen;
c. nach Erhalt der Entscheidung des Verwaltungsgremiums über die Anwendung solcher Maßnahmen auf Verwaltungsverfahren, an denen Sie beteiligt sind und die gemäß dieser Richtlinie oder ihren späteren von ICANN angenommenen Versionen durchgeführt werden. (Siehe Absatz 4(i) und (k) unten.)
Wir können auch die Registrierung eines Domainnamens gemäß den Bedingungen Ihrer Registrierungsvereinbarung oder anderen Anforderungen zur Einhaltung des Gesetzes stornieren, übertragen oder anderweitig ändern.
4. Obligatorische Verwaltungsverfahren.
Dieser Absatz beschreibt vier Arten von Streitigkeiten, die jeweils spezifische Verwaltungsverfahren erfordern. Diese Verfahren werden von einem der unter http://www.icann.org/en/dndr/udrp/approved-providers.htm (im Folgenden: "Anbieter").
a. Einschlägige Streitigkeiten. Sie müssen Verwaltungsverfahren in einer Angelegenheit durchlaufen, mit der ein Dritter ("Kläger") kontaktierte den entsprechenden Anbieter zusätzlich zur Geschäftsordnung, die Folgendes festlegt:
(i) Ihr Domainname ist identisch oder ähnlich mit einer Marke oder einem Dienstnamen, der dem Beschwerdeführer gehört; und auch
(ii) Sie haben keine Rechte oder berechtigten Interessen an dem betreffenden Domainnamen; und auch
(iii) Ihr Domainname wurde in böser Absicht registriert und verwendet.
In einem Verwaltungsverfahren muss der Kläger Ihre Schuld nach jeder dieser Bestimmungen beweisen.
b. Beweise für eine unlautere Registrierung und Nutzung. Vorbehaltlich des Paragraphen 4(a)(iii) kann einer oder mehrere der folgenden Punkte, wenn sie vom Gremium gefunden werden, ein Beweis für die böswillige Registrierung und Nutzung eines Domainnamens sein:
(i) Umstände, die darauf hindeuten, dass Sie den Domainnamen zum Verkauf, zur Vermietung oder anderweitigen Übertragung seiner Registrierung an den Anspruchsteller erworben haben, der Eigentümer der Marke oder des Dienstleistungsnamens ist, oder an einen Konkurrenten des Anspruchstellers für einen Geldbetrag, der Ihren übersteigt nachgewiesene Kosten, die direkt mit dem Domainnamen zusammenhängen; oder
(ii) Sie haben einen Domainnamen registriert, um den Eigentümer einer Marke oder eines Dienstleistungsnamens daran zu hindern, den zugehörigen Domainnamen zu verwenden, vorausgesetzt, Sie haben zuvor an solchen Aktivitäten teilgenommen; oder
(iii) Sie haben den Domainnamen hauptsächlich registriert, um die Aktivitäten eines Konkurrenten zu stören; oder
(iv) durch die Verwendung des Domainnamens haben Sie Internetnutzer absichtlich gewerbsmäßig auf Ihre Website oder andere Internetressource gelockt, indem Sie eine Ähnlichkeit mit der Marke des Beschwerdeführers hergestellt haben, der Ihre Website oder andere Internetressource angeblich gegründet, gesponsert, partnerschaftlich unterstützt oder verwaltet, oder a Produkte oder Dienstleistungen, die auf Ihrer Website oder einer anderen Ressource bereitgestellt werden.
c. Wie Sie Ihre berechtigten Interessen und Rechte an der Registrierung von Domänennamen im Rahmen eines Rechtsstreits geltend machen. Im Falle des Eingangs einer Beschwerde sollte zur korrekten Vorbereitung der Antwort auf § 5 der Verfahrensordnung verwiesen werden. Wenn der Senat im Laufe des Verfahrens das Vorliegen eines oder mehrerer der folgenden Umstände nachweist, dient dies als Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Rechte oder rechtlichen Interessen an dem Domainnamen gemäß Ziffer 4(a)(ii). ):
(i) Sie haben vor der Benachrichtigung über den Anspruch einen Domainnamen oder einen Namen, der mit dem Domainnamen im Anspruch übereinstimmt, zum Zwecke der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen in gutem Glauben verwendet oder die Verwendung vorbereitet; oder
(ii) Sie (als Einzelperson, Unternehmen oder andere Einheit) allgemein unter dem betreffenden Domainnamen bekannt waren, auch wenn Sie nicht das Recht erworben haben, diese Marke oder Dienstleistungsmarke zu verwenden; oder
(iii) durch die Verwendung des Domain-Namens beteiligen Sie sich an einer legitimen nicht-kommerziellen oder gutgläubigen Aktivität ohne die Absicht, Verbraucher irrezuführen oder den Ruf der Marke oder Dienstleistungsmarke des Beschwerdeführers zu schädigen.
d. Wahl des Anbieters. Der Beschwerdeführer muss einen Anbieter aus einer von ICANN zugelassenen Anbieterliste auswählen und bei ihm eine Beschwerde einreichen. Der ausgewählte Anbieter übernimmt alle Verfahren mit Ausnahme einer allgemeinen Anhörung, wie in Abschnitt 4(f) beschrieben.
e. Einleitung von Verfahren und Prozess und Einberufung der Verwaltungskommission. Die Verfahrensordnung beschreibt den Prozess der Einleitung und Durchführung eines Verfahrens sowie die Einsetzung einer Streitbeilegungsstelle ("Verwaltungskommission").
f. Gemeinsame Anhörung. In Fällen, in denen es mehr als eine Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Beschwerdeführer gibt, können Sie oder der Beschwerdeführer eine allgemeine Anhörung durch einen einzigen Verwaltungsausschuss beantragen. Ein solcher Antrag ist an die zur Behandlung der Streitigkeit zwischen den Parteien einberufene Verwaltungskommission zu richten. Das Verwaltungsgremium kann nach eigenem Ermessen eine konsolidierte Anhörung zu allen oder mehreren Streitigkeiten durchführen, vorausgesetzt, dass die konsolidierten Streitigkeiten gemäß dieser Richtlinie oder späteren Versionen davon, die von ICANN angenommen wurden, geführt werden.
g. Gebühr. Die vom Anbieter erhobene Gebühr für die Entscheidung eines Streitfalls durch ein Verwaltungsgremium gemäß dieser Strategie trägt der Beschwerdeführer, außer im Fall einer Aufstockung des Gremiums auf Ihren Antrag um einen, zwei oder drei Beisitzer, wie beschrieben in § 5 (b) (iv) der Verfahrensordnung, in dem die Gebühr zu gleichen Teilen zwischen Ihnen und dem Kläger aufgeteilt wird.
h. Unsere Beteiligung an Verwaltungsverfahren. Ma beteiligt sich nicht an der Verwaltung oder Durchführung von Verfahren, bevor sie vom Verwaltungsausschuss geprüft werden, und wird dies auch nicht tun. Darüber hinaus haften wir nicht für die Entscheidungen des Verwaltungsausschusses.
i. Rückerstattungen. Rückerstattungen, die der Beschwerdeführer im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens erhalten kann, sind auf die Löschung Ihres Domainnamens oder die Übertragung seiner Registrierung auf den Beschwerdeführer beschränkt.
j. Benachrichtigungen und Veröffentlichungen. Der Anbieter ist verpflichtet, uns jede Entscheidung des Verwaltungsausschusses im Zusammenhang mit dem von Ihnen bei uns registrierten Domainnamen mitzuteilen. Alle im Rahmen dieser Strategie getroffenen Entscheidungen werden vollständig im Internet veröffentlicht, außer in Fällen, in denen der Verwaltungsausschuss ausnahmsweise beschließt, sie teilweise zu ändern.
k. Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens. Die in Absatz 4 genannte Liste der Anforderungen an obligatorische Verwaltungsverfahren nimmt Ihnen oder dem Beschwerdeführer nicht die Möglichkeit, die Streitigkeit dem Gericht oder anderen zuständigen Behörden vorzulegen, bevor solche obligatorischen Verwaltungsverfahren eingeleitet oder abgeschlossen wurden. Wenn das Verwaltungsgremium beschließt, Ihren Domainnamen zu stornieren oder zu übertragen, werden wir dies zehn (10) Werktage (gemäß dem Kalender unserer Zentrale) durchsetzen, nachdem wir vom Anbieter eine Mitteilung über die Entscheidung des Verwaltungsgremiums erhalten haben. Die Entscheidung wird vollstreckt, wenn wir nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen von Ihnen ein offizielles Dokument (z. B. eine durch das Siegel des Gerichtsvollziehers beglaubigte Kopie der Beschwerde) erhalten, aus dem hervorgeht, dass ein Gerichtsverfahren gegen den Kläger eingeleitet wurde in dem Gerichtsbezirk, dem der Kläger angehört, gemäß § 3(b)(xiii) der Verfahrensordnung. (In der Regel ist dieser Gerichtsbezirk der Bezirk, in dem sich unsere Hauptniederlassung befindet, oder der Bezirk, in dem sich Ihre Adresse in der Datenbank befindet "Wer ist wer". Einzelheiten siehe Paragraph 1 und 3(b)(xiii) der Verfahrensordnung.) Nach Erhalt eines solchen Dokuments innerhalb von zehn (10) Werktagen werden wir die Vollstreckung der Entscheidung des Verwaltungsausschusses aufschieben und bis dahin keine weiteren Maßnahmen ergreifen wir haben (i a) zufriedenstellende Beweise für die Beilegung der Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Beschwerdeführer erhalten; (ii) zufriedenstellende Beweise für die Abweisung oder Rücknahme Ihrer Klage; oder (iii) eine Kopie einer Gerichtsentscheidung, die Ihre Klage abweist oder erklärt, dass Sie nicht zur weiteren Nutzung Ihres Domainnamens berechtigt sind.
5. Sonstige Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten. Alle anderen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und Dritten im Zusammenhang mit der Registrierung Ihres Domainnamens, die nicht den obligatorischen Verwaltungsverfahren gemäß Absatz 4 unterliegen, werden von Ihnen und diesem Dritten durch gerichtliche oder andere ordnungsgemäße Verfahren beigelegt.
6. Unsere Beteiligung an Streitigkeiten. Wir sind nicht an Streitigkeiten zwischen Ihnen und Dritten bezüglich der Registrierung und Nutzung Ihres Domainnamens beteiligt. Sie dürfen uns nicht als Partei nennen oder uns anderweitig in das Verfahren einbeziehen. Wenn wir in einem der Verfahren als Partei genannt werden, behalten wir uns das Recht vor, alle Schutzmaßnahmen zu ergreifen und alle Beweise zu erbringen, die wir für erforderlich halten.
7. Aufrechterhaltung des Status quo. Als Teil dieser Richtlinie werden wir den Registrierungsstatus von Domainnamen nicht stornieren, übertragen, aktivieren, deaktivieren oder anderweitig ändern, außer wie in Absatz 3 oben beschrieben.
8. Übertragungen im Rahmen eines Rechtsstreits.
a. Übertragung des Domänennamens auf einen neuen Eigentümer. Sie dürfen eine Domänennamenregistrierung nicht auf einen anderen Eigentümer übertragen (i) während eines gemäß Absatz 4 eingeleiteten Verwaltungsverfahrens oder innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen (kalendarisch an unserem Hauptsitz) nach dem Verfahren; oder (ii) während eines Gerichtsverfahrens oder Verfahrens in Bezug auf Ihren Domainnamen, es sei denn, die Partei, die den Domainnamen akzeptiert, stimmt schriftlich zu, einem Gerichts- oder Schiedsspruch zu entsprechen. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel jede Übertragung einer Domainnamenregistrierung auf einen anderen Inhaber zu stornieren.
b. Änderung des Registrators. Sie dürfen Ihre Domänennamenregistrierung während des gemäß Absatz 4 eingeleiteten Verwaltungsverfahrens oder fünfzehn (15) Werktage (kalendarisch an unserem Hauptsitz) nach dem Verfahren nicht auf einen anderen Registrar übertragen. Sie haben das Recht, die Verwaltung Ihrer Domänennamenregistrierung während eines Gerichtsverfahrens oder -verfahrens an einen anderen Registrar zu übertragen, vorausgesetzt, dass der Streit über den bei uns registrierten Domänennamen gemäß den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren geführt wird. Für den Fall, dass eine Domänennamenregistrierung während eines Gerichtsverfahrens oder -verfahrens an uns übertragen wird, muss der Streitfall in Übereinstimmung mit der Streitbeilegungsrichtlinie für Domänennamen gehandhabt werden, die von dem Registrar verabschiedet wurde, der den Domänennamen an uns übertragen hat.
9. Änderung der Strategie. Wir behalten uns das Recht vor, die Strategie jederzeit mit Genehmigung der ICANN zu ändern. Die aktualisierte Strategie wird auf für mindestens dreißig (30) Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht. Sofern die Strategie nicht bereits in Kraft ist, nachdem eine Beschwerde beim ISP eingereicht wurde (in diesem Fall gilt die zum Zeitpunkt der Berufung auf die Strategie gültige Version der Strategie bis zur Beilegung der Streitigkeit), ist die Einhaltung aller vorgenommenen Änderungen in allen Streitigkeiten über die Registrierung von Domänennamen obligatorisch, unabhängig davon, ob die Streitigkeit vor oder nach der Vornahme der Änderungen begann. Wenn Sie sich weigern, die geänderte Strategie einzuhalten, müssen Sie Ihre Domänennamenregistrierung bei uns kündigen, ohne dass Ihnen die gezahlten Gebühren erstattet werden. Solange Sie Ihre Domänennamenregistrierung nicht kündigen, bleibt die aktualisierte Strategie für Sie in Kraft.